Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf den Nachhaltigkeitsbericht der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
An die Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien, Darmstadt
Unser Auftrag
Wir haben den Nachhaltigkeitsbericht der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien, Darmstadt (im Folgenden „Gesellschaft“ oder „Merck“), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 (im Folgenden „Nachhaltigkeitsbericht“) einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren das Kapitel „SASB-Index“, sämtliche die Vorjahresperioden betreffenden Angaben und Verweise auf externe Dokumentationsquellen und Webseiten mit den dort enthaltenen Inhalten. Darüber hinaus war der Vergütungsbericht, auf den im Nachhaltigkeitsbericht verwiesen wird, nicht Gegenstand dieser Prüfung.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den in den Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative genannten Grundsätzen („GRI-Grundsätze“) sowie in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (im Folgenden: „TCFD“) (insgesamt im Folgenden „relevante Kriterien“).
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und die Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung des Nachhaltigkeitsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulation der Nachhaltigkeitsberichterstattung) oder Irrtümern ist.
Die Genauigkeit und Vollständigkeit der Umweltdaten des Nachhaltigkeitsberichts unterliegen inhärent vorhandenen Grenzen, welche aus der Art und Weise der Datenerhebung und -berechnung sowie getroffenen Annahmen resultieren.
Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.
Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen – insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Qualitätsmanagementstandards – an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über den Nachhaltigkeitsbericht abzugeben.
Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft – mit Ausnahme des Kapitels „SASB-Index“, sämtlicher die Vorjahresperioden betreffender Angaben und von Verweisen auf externe Dokumentationsquellen und Webseiten mit den dort enthaltenen Inhalten sowie des oben genannten Vergütungsberichts – nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den relevanten Kriterien aufgestellt worden ist.
Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung, die wir in den Monaten Oktober 2023 bis zum 19. März 2024 durchgeführt haben, haben wir u. a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
- Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern,
- Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitarbeiter*innen, die in den Aufstellungsprozess einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben im Nachhaltigkeitsbericht,
- Befragung von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorgehensweise zur Identifizierung wesentlicher Themen und entsprechender Berichtsgrenzen zu erlangen,
- Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung in der Berichtsperiode,
- Stichprobenerhebung im Rahmen der Durchführung von Standortbesuchen (auch remote) zur Einschätzung der Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten,
- Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben im Nachhaltigkeitsbericht unter Zugrundelegung der relevanten Kriterien
- Analytische Beurteilung der Angaben im Nachhaltigkeitsbericht,
- Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzern- und Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht,
- Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente,
- Beurteilung der Darstellung des Nachhaltigkeitsberichts,
- Beurteilung der Umsetzung der Empfehlungen der TCFD im Rahmen der klimabezogenen Berichterstattung zu Governance, Strategie und Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele,
- Plausibilisierung der klimabezogenen Szenarien durch Befragung von verantwortlichen Mitarbeiter*innen und Einsichtnahme in relevante Dokumente,
- Beurteilung der Konsistenz der angegebenen GRI-Standards-Umsetzungsoption mit den Angaben und Kennzahlen im Nachhaltigkeitsbericht.
Prüfungsurteil
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der Nachhaltigkeitsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den GRI-Grundsätzen sowie in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der TCFD aufgestellt worden ist.
Unser Urteil bezieht sich nicht auf das Kapitel „SASB-Index“, sämtliche die Vorjahresperioden betreffenden Angaben und Verweise auf externe Dokumentationsquellen und Webseiten mit den dort enthaltenen Inhalten sowie auf den Vergütungsbericht, auf welchen im Nachhaltigkeitsbericht verwiesen wird.
Verwendungsbeschränkung
Wir erteilen den Vermerk auf Grundlage unserer mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung (einschließlich der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen.
Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Frankfurt, den 19. März 2024
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Daniel Oehlmann
Wirtschaftsprüfer
Jan Joos
Wirtschaftsprüfer