GRI 401: Beschäftigung 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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401: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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401-1 |
Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation |
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401-2 |
Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden |
Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig Kommentar: Teilzeitkräfte haben in der Regel den gleichen Anspruch auf Mitarbeiterleistungen wie Vollzeitarbeitskräfte. In einigen Ländern gilt die Anspruchsberechtigung unter Umständen nur bei einer Mindeststundenanzahl. Mitarbeitende mit befristeten Arbeitsverträgen haben nicht auf alle betrieblichen Leistungen Anspruch; so steht ihnen beispielsweise keine betriebliche Altersvorsorge zu. |
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401-3 |
Elternzeit |
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GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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402: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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402-1 |
Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen |
Auslassung: Nicht anwendbar Kommentar: Die Regelungen zu Mitteilungsfristen sind weltweit unterschiedlich. Wir wenden die auf lokaler Ebene geltenden Regeln an. Die Erfassung der Mitteilungsfristen auf Konzernebene ist für uns nicht relevant. |
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GRI 403: Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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403: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
Kommentar: Die Angaben unter GRI 403 beziehen sich auf die für uns wesentlichen Mitarbeitergruppen, etwa unsere Mitarbeitenden sowie weisungsgebundene Zeitarbeitskräfte. Personal von Fremdfirmen ist nicht miteingeschlossen. Es werden somit nicht alle von GRI genannten Mitarbeitergruppen berücksichtigt. |
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403-1 |
Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
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403-2 |
Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen |
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403-3 |
Arbeitsmedizinische Dienste |
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403-4 |
Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Kommentar: In Deutschland sind Arbeitsschutzausschüsse gesetzlich vorgeschrieben. Daher werden alle Beschäftigten der Merck KGaA über Arbeitsschutzausschüsse vertreten, die auf Standortebene tätig sind. Dies sind rund 6 % der Gesamtbelegschaft. An den meisten Standorten außerhalb Deutschlands sind Arbeitnehmer in Arbeitssicherheitsgremien vertreten. Die Organisation liegt in der Verantwortung der Standorte. Gesundheits- und Sicherheitsthemen regelt unternehmensweit die EHS-Policy. Die organisatorische Umsetzung der Policy obliegt den Standorten und den dort geltenden rechtlichen Vorgaben. Für die Merck KGaA gibt es Betriebsvereinbarungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheit. |
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403-5 |
Mitarbeiterschulungen zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
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403-6 |
Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter |
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403-7 |
Vermeidung und Abmilderung |
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403-8 |
Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz abgedeckt sind |
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403-9 |
Arbeitsbedingte Verletzungen |
Kommentar: Wir haben die Lost Time Injury Rate (LTIR) als aussagekräftige Leistungskennzahl in unserem Konzern definiert. |
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403-10 |
Arbeitsbedingte Erkrankungen |
Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig Kommentar: Auf Konzernebene erheben wir keine Daten hinsichtlich der Art von arbeitsbedingten Erkrankungen oder Todesfällen. Unsere Standorte können je nach Notwendigkeit Daten zu arbeitsbedingten Erkrankungen sammeln. Wir prüfen für das Berichtsjahr 2024 eine Konsolidierung auf Konzernebene. |
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GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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404: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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404-1 |
Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestellten |
Auslassung: Nicht anwendbar Kommentar: Wir erfassen die durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden nicht, da sie für uns keine Aussage über Qualität oder Erfolg der Maßnahmen beinhaltet. |
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404-2 |
Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe |
Anlagen-, Prozess- & Transportsicherheit |
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404-3 |
Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten |
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GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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405: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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405-1 |
Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten |
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405-2 |
Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern |
Auslassung: Nicht anwendbar Kommentar: Unsere Vergütungssysteme und -prozesse unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen Frauen und Männern. Die Gehälter in unserem Unternehmen sind an die Stellenbeschreibungen geknüpft und basieren auf einem konzernweit einheitlichen Stellenkatalog. In diesem Stellenkatalog gibt es feste Gehaltsbänder, die für Männer und Frauen identisch sind. Variable Gehaltsbestandteile, die wir im Rahmen unserer leistungsorientierten Vergütung zahlen, basieren auf vereinbarten und erreichten Zielen. Diesen Prozess steuert das Performance Management. |
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GRI 406: Nichtdiskriminierung 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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406: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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406-1 |
Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen |
Auslassung: Einschränkungen aufgrund einer Verschwiegenheitspflicht
Kommentar: Aufgrund des sensiblen Charakters der Diskriminierungsfälle und um keine Rückschlüsse auf Einzelfälle zu ermöglichen berichten wir nicht zu |
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GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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407: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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407-1 |
Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte |
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GRI 408: Kinderarbeit 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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408: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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408-1 |
Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit |
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GRI 409: Zwangs- oder Pflichtarbeit 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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409: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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409-1 |
Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit |
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GRI 410: Sicherheitspraktiken 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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410: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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410-1 |
Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und ‑verfahren geschult wurde |
Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig Kommentar: Als Teil unseres Security Governance Frameworks planen wir, Menschenrechtsaspekte noch stärker in sicherheitsrelevante Prozesse zu integrieren, etwa in Trainings für Sicherheitspersonal. Unter anderem planen wir dafür in regelmäßigen Abständen Webinare zum Thema Menschenrechte über die etablierte Plattform Security Academy anzubieten. |
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GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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414: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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414-1 |
Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden |
Auslassung: Nicht anwendbar Kommentar: Die Angabe „Prozentsatz neuer Lieferfirmen, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden“ berichten wir nicht, da diese Angabe für unser nachhaltiges Lieferkettenmanagement nicht steuerungsrelevant ist. |
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414-2 |
Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen |
Auslassung: Informationen nicht verfügbar/unvollständig
Kommentar: Wir arbeiten eng mit unseren strategischen Lieferanten zusammen und überwachen über unsere Lieferantenrisikobewertung verschiedene Risikodomänen. Dabei unterstützen wir unsere Lieferanten bei Verbesserungen und Maßnahmen zur Risikominderung. Aufgrund der Vielzahl unserer Lieferanten liegen uns zu |
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GRI 416: Kundengesundheit und -sicherheit 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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416: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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416-1 |
Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit |
Auslassung: Nicht anwendbar Kommentar: Sämtliche Arzneimittel unterliegen Berichterstattungs- und Meldepflichten, und wir haben Maßnahmen implementiert, um deren Einhaltung zu gewährleisten. Gemäß den gesetzlichen Anforderungen stellen wir unseren Kunden relevante Informationen über den sicheren Umgang mit unseren chemischen Produkten und ihre sichere Verwendung bereit. Über die jeweiligen Pflichten berichten wir im entsprechenden Kapitel. |
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416-2 |
Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit |
Kommentar: Über Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und ‑verfahren, sofern diese vorliegen, berichten wir im Risiko- und Chancenbericht. |
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GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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417: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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417-1 |
Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung |
Auslassung: Nicht anwendbar Kommentar: Sämtliche Arzneimittel unterliegen Berichterstattungs- und Meldepflichten, und wir haben Maßnahmen implementiert, um deren Einhaltung zu gewährleisten. Gemäß den gesetzlichen Anforderungen stellen wir unseren Kunden relevante Informationen über den sicheren Umgang mit unseren chemischen Produkten und ihre sichere Verwendung bereit. Über die jeweiligen Pflichten berichten wir in den entsprechenden Kapiteln. |
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417-2 |
Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung |
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417-3 |
Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation |
Kommentar: Über Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und ‑verfahren, sofern diese vorliegen, berichten wir im Risiko- und Chancenbericht. |
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GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016
| GRI-Standards und Angabe | Verweis | Auslassung und Kommentar | ||||
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418: 3-3 |
Management von wesentlichen Themen |
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418-1 |
Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten |
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