Weitere Berichte

Menschen­rechte

TAG übersicht

Ergebnisse für

Als internationaler Konzern tragen wir die Verantwortung, weltweit die Menschenrechte in unserem jeweiligen Einflussbereich zu achten. Wir sind bestrebt sicherzustellen, dass unsere Geschäftstätigkeit diese nicht verletzt. Indem wir unserer Sorgfaltspflicht nachkommen, nehmen wir unsere Verantwortung für die Gesellschaft und für die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, etwa des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), wahr. Gleichzeitig bleiben wir langfristig wettbewerbsfähig.

Unser Ansatz für menschenrechtliche Sorgfalt

Wir bekennen uns dazu, Menschenrechte zu achten. Deshalb sind wir bereits im Jahr 2005 dem Global Compact der Vereinten Nationen beigetreten. Das Risiko von Menschenrechtsverletzungen wollen wir sowohl an unseren eigenen Standorten als auch innerhalb der gesamten Lieferkette vermeiden. Menschenrechtliche Sorgfalt binden wir daher in unsere Geschäftsprozesse ein. Unser Ansatz für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht umfasst sechs Bausteine:

Unser menschenrechtlicher Sorgfaltsprozess

Unser menschenrechtlicher Sorgfaltsprozess (Grafik)

Wir sehen unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als kontinuierlichen Prozess an, den wir stetig anpassen und verbessern. Darum stellen wir unseren Ansatz fortlaufend auf den Prüfstand. Regulatorische Entwicklungen verfolgen wir aufmerksam – beispielsweise die geplante EU-Richtlinie zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Die übergeordnete Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in unserem Einflussbereich liegt bei unserer Geschäftsleitung. Diese fordert deren Einhaltung verbindlich von unseren Managing Directors ein.

Unserer Menschenrechtsbeauftragten aus der Konzernfunktion Corporate Sustainability, Quality und Trade Compliance (SQ) obliegt die Überwachung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Die Geschäftsleitung wird mindestens einmal jährlich über die Arbeit der Menschenrechtsbeauftragten und den Umsetzungsstand des Risikomanagements und der Sorgfaltsprozesse informiert.

Für die operative Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse sind die Themenverantwortlichen in den jeweiligen Konzernfunktionen, Unternehmensbereichen und lokalen Einheiten zuständig. Dabei geht es beispielsweise darum, menschenrechtliche Sorgfalt in bestehende Prozesse einzubeziehen.

Die bereichsübergreifende Arbeitsgruppe zu Menschenrechten tauscht sich über Aktivitäten und neueste Entwicklungen zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte aus. 2023 fanden zwei Treffen statt.

Innerhalb des UN Global Compact Netzwerks Deutschland sind wir Mitglied der Business and Human Rights Peer Learning Group. In diesem Arbeitskreis diskutieren wir mit anderen Unternehmen über Herausforderungen, aktuelle Fragen, Erfahrungen und erfolgreiche Ansätze bei der Ausübung menschenrechtlicher Sorgfalt.

Wozu wir uns verpflichten: Leitprinzipien, Charta und Gesetze

Unsere Menschenrechtscharta orientiert sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Sie ist unsere übergeordnete Richtlinie und definiert die menschenrechtlichen Anforderungen in unserem Unternehmen. Diese Anforderungen umfassen ein breites Spektrum an Themen, die mit Menschenrechten zusammenhängen. Darunter fallen etwa Produktsicherheit, klinische Studien, Arbeitsschutz und -sicherheit, Chancengleichheit, faire Vergütung, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie der Ausschluss von Kinder- und Zwangsarbeit. Die Charta verknüpft und ergänzt bestehende Vorschriften und Richtlinien zu den jeweiligen menschenrechtlichen Aspekten: Dazu gehören beispielsweise

Wir erwarten sowohl von unseren Mitarbeitenden als auch von unseren Lieferanten und allen Unternehmen, zu denen wir Geschäftsbeziehungen unterhalten, dass sie diese Charta einhalten.

2023 verabschiedete unsere Geschäftsleitung unsere Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten nach dem LkSG. Sie gilt sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, also für alle unsere Mitarbeitenden, als auch für unsere Lieferanten. Die Erklärung beschreibt, wie wir unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten einhalten wollen und gibt Auskunft über ermittelte Risiken.

Tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf die Menschenrechte identifizieren

Um mögliche Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit und unserer Geschäftsbeziehungen auf Menschenrechte zu verstehen, führen wir Risikoanalysen durch. Wir untersuchen menschenrechtliche Risiken beispielsweise an unseren Standorten oder bei der Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen. Diese Risikoanalysen ermöglichen es uns, passgenaue Strategien und Maßnahmen abzuleiten. In unserem Risikoprozess für strategisch wichtige Lieferfirmen erfassen wir menschenrechtliche Risiken. Weitere Informationen dazu, wie wir mit Lieferanten umgehen, beschreibt das Kapitel Nachhaltiges Lieferkettenmanagement.

Auch beim Einsatz von neuen Technologien sind wir bestrebt unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Unser Code of Digital Ethics definiert für unser Unternehmen digitalethische Prinzipien und bildet die Grundlage für die Arbeit des Digital Ethics Advisory Panel. Weitere Informationen finden sich im Kapitel Digitalethik.

Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte

Risikoanalysen zur Bestimmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken

Um menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken zu ermitteln, führen wir spezielle Analysen durch. Dadurch können wir potenzielle Risiken erkennen, sie angemessen gewichten und priorisieren. Diese Risikoanalysen erfolgen für unseren eigenen Geschäftsbereich jährlich und anlassbezogen.

Die Richtlinie zu Sozial- und Arbeitsstandards definiert unsere entsprechenden themenbezogenen Ansprüche und Grundsätze an unseren Standorten. Ob die Vorgaben eingehalten werden, überprüfen wir regelmäßig anhand eines risikobasierten Ansatzes. Dieser berücksichtigt unter anderem Risiken, die entstehen können, wenn sich maßgebliche Gesetze und Vorschriften ändern oder wenn es zu Verstößen gegen international anerkannte Arbeitnehmerrechte durch Regierungen und Unternehmen kommt, wie vom Internationalen Gewerkschaftsbund bewertet und im jährlichen IGB-Index für globale Rechte dokumentiert. Sollten wir bei der Überprüfung einen Verstoß feststellen, definieren wir gemeinsam mit dem verantwortlichen Managing Director und/oder den vor Ort zuständigen HR-Mitarbeitenden Abhilfemaßnahmen.

Zudem begutachten wir Menschenrechtsaspekte an unseren Standorten durch Security Audits und im Rahmen der Risikoanalyse. Diese gehören zum Kontrollmechanismus unseres Security Governance Frameworks. Mit der erhöhten Risikotransparenz und einer zentralen Nachverfolgung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (CAPA) tragen wir dazu bei, dass unsere Standorte sicherheitsrelevante Menschenrechtsaspekte erfüllen. Ob unsere strategisch wichtigen Lieferfirmen die Menschenrechte einhalten, prüfen wir über Daten der Initiative Together for Sustainablity (TfS).

Menschenrechte und Investitionsentscheidungen

Bei Projekten, die eine bestimmte Investitionshöhe überschreiten, entscheidet das Investment-Komitee über die Freigabe der Investition. Das Komitee bewertet bei solchen Projekten unter anderem Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte. Darüber hinaus ist für uns bei Investitionsentscheidungen der Merck-Verhaltenskodex verpflichtend. Auch bei Fusionen und Übernahmen integrieren wir Menschenrechtsthemen in den Entscheidungsprozess.

Bewusstsein bei unseren Mitarbeitenden schaffen

Über einen Online-Kurs schulen wir unsere Managing Directors sowie das Senior Management dazu, die Anforderungen unserer Richtlinie zu Arbeits- und Sozialstandards in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen.

Um die Achtung der Menschenrechte konzernweit noch stärker zu verankern, bauen wir unsere interne Kommunikation kontinuierlich aus. So schärfen wir das Bewusstsein für Menschenrechte und moderne Sklaverei. Über unser globales Nachhaltigkeitsnetzwerk führten wir beispielsweise im Berichtsjahr ein Webinar zum Thema Menschenrechte im Unternehmenskontext durch. Darüber hinaus fanden für ausgewählte Zielgruppen virtuelle Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des deutschen LkSG statt.

Schulungen unserer Lieferfirmen

Gemeinsam mit TfS bieten wir unseren Mitarbeitenden Schulungen über die TfS Academy an Die Plattform stellt Mitarbeitenden von TfS-Mitgliedsunternehmen und deren Lieferanten insgesamt 181 Kurse in bis zu neun Sprachen bereit. Das Modul zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht deckt beispielsweise die Themen Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Diskriminierung und Belästigung ab. Darüber hinaus beteiligten wir uns an den #TfSTalks, einer interaktiven Webinar-Reihe.

Unsere Berichterstattung

Wir informieren die Öffentlichkeit über unsere Ansätze, Maßnahmen und Ergebnisse der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht: Jährlich fassen wir diese Informationen in unserem Nachhaltigkeitsbericht zusammen. Zudem sind wir in Australien, Großbritannien und Norwegen nach dortigen Gesetzen verpflichtet, Maßnahmen gegen Zwangsarbeit und Menschenhandel offenzulegen. 2023 veröffentlichten wir neben dem UK Modern Slavery Statement und dem Merck Australia Modern Slavery Statement auch erstmalig das Norway Transparency Statement.

Unser Beschwerdemechanismus

Wir haben ein konzernweites Hinweisgeber- und Beschwerdesystem eingerichtet, über das unter anderem potenzielle Verstöße gegen Menschenrechte, gesetzliche Bestimmungen und Umweltbelange gemeldet werden können. Zentraler Bestandteil davon ist unsere Compliance-Hotline. Sowohl unsere Beschäftigten als auch externe Stakeholder können Verdachtsfälle in ihrer jeweiligen Landessprache über dieses konzernweite Whistleblowing-System melden: kostenlos und anonym, entweder per Telefon oder über eine webbasierte Anwendung. Wir verpflichten uns allen eingegangenen Beschwerden nachzugehen und ergreifen Gegenmaßnahmen, falls erforderlich. Weitere Informationen zur Compliance-Hotline finden sich im Kapitel Compliance-Management.

Darüber hinaus veröffentlichten wir eine Verfahrensordnung. Diese gilt für Hinweise oder Beschwerden, die sich auf menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Risiken oder Verletzungen in unserem Unternehmen sowie entlang der Lieferkette im Sinne des LkSG beziehen. Im Berichtsjahr wurden uns im eigenen Geschäftsbereich 184 Verstöße gegen die Social and Labor Standards Policy gemeldet, davon bestätigten sich 60 Fälle. Darüber hinaus gab es – auf Basis der in der Verfahrensordnung genannten Beschwerdekanäle – in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette keine Anhaltspunkte für Kinder- und Zwangsarbeit oder für die Verletzung des Rechts auf Tarifverhandlungen oder die Vereinigungsfreiheit.

Managing Director
Diese Person ist letztlich dafür verantwortlich, dass unsere Tochtergesellschaften, einschließlich der F&E- und Produktionszentren, alle geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich der geltenden internen Richtlinien, einhalten.
SQ
SQ steht für unsere Konzernfunktion Corporate Sustainability, Quality and Trade Compiliance.

Diese Seite teilen: