Ob Forschungseinrichtungen, medizinische Fachkräfte oder Patientenorganisationen und Interessensvertretungen von pflegenden Angehörigen: Anspruchsgruppen im Gesundheitswesen müssen auf neueste Informationen über Erkrankungen und Therapien zugreifen. Gleichzeitig müssen sie ihre Unabhängigkeit bewahren.
Unser Ansatz für Interaktionen im Gesundheitswesen
Wir unterstützen die Gesundheitssysteme, indem wir mit unseren Stakeholder-Gruppen – etwa medizinische Fachgesellschaften, Patientenorganisationen und Interessensvertretungen von pflegenden Angehörigen, Universitätskliniken und andere Institutionen des Gesundheitswesens – zusammenarbeiten. Dabei berücksichtigen wir klar definierte interne Genehmigungsanforderungen und -verfahren für jede Art der Interaktion sowie die maßgeblichen Gesetze und Vorschriften. Wir verfolgen das Ziel, neben den gesetzlichen auch die branchenspezifischen Verpflichtungen zur Veröffentlichung von geldwerten Zuwendungen an Stakeholder-Gruppen im Gesundheitswesen einzuhalten, die in einigen Ländern bestehen.
Unser Anspruch ist es, uns an alle Vorschriften zur Vermarktung von Arzneimitteln zu halten. In den meisten Ländern dürfen Pharmaunternehmen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur gegenüber medizinischen Fachkräften wie ärztlichem Personal oder Apotheken bewerben. Dabei müssen wir stets über den Wirkstoff, mögliche unerwünschte Nebenwirkungen und Gegenanzeigen aufklären. Unser Ziel ist es, hohe ethische Maßstäbe anzulegen. Die internen Richtlinien zur Bewerbung von pharmazeutischen Produkten sind Teil unseres konzernweiten Healthcare Programms: Es verpflichtet uns dazu, rechtmäßig und nach Branchenstandards zu handeln. In vielen Fällen gehen unsere internen Richtlinien und unsere verschiedenen freiwilligen Selbstverpflichtungen über die geltenden gesetzlichen Vorschriften hinaus. Wir überprüfen regelmäßig alle unsere internen Richtlinien und passen sie bei Bedarf an neueste Entwicklungen an.
Wir unterscheiden klar zwischen Aktivitäten zum Informationsaustausch einerseits und Werbeaktivitäten andererseits: Erstere sind Aktivitäten, bei denen wir wissenschaftliche Informationen weitergeben, jedoch nicht beabsichtigen, den Absatz von pharmazeutischen Produkten zu fördern oder zu steigern. Bei Zweiteren handelt es sich um Aktivitäten mit der klaren Absicht, den Absatz von pharmazeutischen Produkten zu fördern oder zu erhöhen. Die Unterscheidung ist ausschlaggebend für verschiedene interne Richtlinien und Standardarbeitsanweisungen, verantwortliche Funktionen sowie Prüf- und Genehmigungsebenen.
In einigen Ländern informieren wir Konsumenten direkt. Beispielsweise in den USA ist es erlaubt verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Patienten zu bewerben. Im Einklang mit dem maßgeblichen Landesrecht führen wir in diesen Ländern Direct-to-Consumer-Kampagnen durch. Mit dieser Direktansprache möchten wir in diesen Ländern das Bewusstsein für bestimmte Erkrankungen und die dafür verfügbaren Therapien schärfen. So wollen wir die betroffenen Menschen in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen über ihre eigene Behandlung zu treffen.
Rollen und Verantwortlichkeiten
Für sämtliche Interaktionen mit Anspruchsgruppen im Gesundheitswesen gibt es interne Richtlinien, Überprüfungsprozesse und Tools – beispielsweise Aufzeichnungssysteme. So möchten wir sicherstellen, dass wir gesetzliche Vorgaben und Transparenzverpflichtungen einhalten.
Unsere Einheit Global Regulatory Affairs verfügt über eine eigene Richtlinie sowie ein entsprechendes Prozessdokument: Damit überprüfen und genehmigen wir unsere Werbematerialien für unseren Unternehmensbereich Healthcare. Auf operativer Ebene müssen der jeweilige Unternehmensbereich und das Personal, das an Vertriebs- und Marketingaktivitäten beteiligt ist, unsere internen Richtlinien, Standards und Verfahren einhalten.
Mit einem harmonisierten, konzernweiten Prüf- und Freigabesystem wollen wir sicherstellen, dass alle Werbematerialien sowohl unseren Standards als auch den lokalen Vorschriften entsprechen. Im Unternehmensbereich Healthcare nutzen wir eine einzige konzernweite Software. Dadurch haben wir den Prüf- und Freigabeprozess von Werbematerialien vereinheitlicht und vereinfacht und überwachen ihn nach dem Vier-Augen-Prinzip. Wenn das Material einen Werbezweck verfolgt und produktbezogen ist, wird es von den medizinischen und (aufsichts-)rechtlichen Funktionen geprüft. Der gesamte Prozess hilft uns außerdem dabei, Verbesserungspotenzial zu erkennen. Wir führen Schulungen zur Prüfung, Genehmigung und Aussortierung von Werbematerialien gemäß unseren Grundsätzen und Standards durch. Wir schulen alle Beschäftigten, die daran beteiligt sind, solche Unterlagen zu erstellen, zu prüfen und zu genehmigen.
Wozu wir uns verpflichten: konzernweite Richtlinien und Branchenstandards
Neben den maßgeblichen Gesetzen und unseren eigenen internen Standards richten wir uns nach den Verhaltenskodizes verschiedener internationaler Branchenorganisationen: etwa nach dem Code of Practice der International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations (IFPMA) und nach dem Code of Practice der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA).
Wir sind außerdem Mitglied verschiedener lokaler Branchenorganisationen, beispielsweise des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) und des US-amerikanischen Pharmaverbands Pharmaceutical Research and Manufacturers of America (PhRMA). Bei unseren Aktivitäten sind wir bestrebt uns an die Verhaltenskodizes dieser Verbände zu halten, die für die Zusammenarbeit zwischen medizinischen Fachkräften und der pharmazeutischen Industrie gelten.
Unser konzernweit geltender Verhaltenskodex für den Umgang mit unseren Partnern im Gesundheitswesen (Pharma Code) definiert die Standards, die für unsere Aktivitäten im Bereich Healthcare maßgeblich sind. Neben Bestimmungen zu unseren Werbepraktiken enthält er zudem allgemeine und übergeordnete Grundsätze, wie wir uns gegenüber ärztlichem Personal, medizinischen Institutionen und Patientenorganisationen verhalten sollen.
Unsere ethischen Leitsätze für das Gesundheitswesen (Healthcare Ethical Guiding Principles) ergänzen den Pharma Code. Sie unterstützen unser Personal im Unternehmensbereich Healthcare mit sechs ethischen Grundsätzen bei ihren Entscheidungen und Aktivitäten, die mit den besonderen Herausforderungen und Aufgaben ihres Gebiets zusammenhängen.
Unsere Grundsätze für medizinische Aktivitäten (Standard on Medical Activities) enthält allgemeine Grundsätze und Anforderungen, die bei allen medizinischen Aktivitäten zu beachten sind – auch im Umgang mit Gesundheitsdienstleistenden. Konkrete Regelungen für unterschiedliche Aktivitäten und Interaktionen ergeben sich aus weiteren Richtlinien, Standards, Standardbetriebsverfahren und sonstigen Regelwerken.
Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen und Interessensvertretungen von pflegenden Angehörigen
Wir wollen die Lebensqualität der zu therapierenden Menschen verbessern und unterstützen deshalb die Arbeit von Patientenorganisationen. Diese informieren wiederum die verschiedenen Patientenkreise, deren Familienmitglieder und Betreuungspersonen über den Umgang mit Krankheiten und bieten ihnen Bildungsressourcen sowie Möglichkeiten der Interessensvertretung.
Unsere Richtlinie Interactions with Patients, Patient Opinion Leaders and Patient Organizations definiert, wie wir unsere Beziehungen zu diesen wichtigen Interessengruppen gestalten. Die Leitlinie Good Practice and Process Guidance: Engagement with Patients, Patient Opinion Leaders and Patient Organizations gibt zusätzliche Orientierungshilfen für unsere Interaktionen. Sie verdeutlicht, dass wir uns zuallererst dem Patientenwohl verpflichten. Sie unterstützt eine angemessene Einbindung von den zu behandelnden Menschen beziehungsweise Betreuungspersonen als Grundlage unseres patientenorientierten Ansatzes. Diese und weitere lokal spezifische Richtlinien bilden eine solide Basis, mit der wir unsere Mitarbeitenden unterstützen – damit sie mit den jeweiligen Patientengruppen, Patientenorganisationen und Meinungsbildnern aus Patientenkreisen regelkonform umgehen.
Medizinische Bildung fördern
Wir wollen zum medizinischen Fortschritt beitragen, der den Menschen mit Behandlungsbedarf zugutekommt. Deshalb unterstützen wir nicht-werbliche Programme zur medizinischen Weiterbildung. Dies tun wir, indem wir unabhängige Drittanbieter in der medizinischen Bildung, darunter medizinische Fachgesellschaften und wissenschaftliche Organisationen, finanziell fördern. Zudem organisieren wir eigene medizinische Weiterbildungsprogramme. Wir verfolgen einen ethisch einwandfreien, transparenten und verantwortungsbewussten Ansatz. Damit wollen wir faire und ausgewogene Inhalte bereitstellen, die Raum für verschiedene Theorien und anerkannte Meinungen bieten.
Gemäß unserem internen Standard zur Finanzierung medizinischer Bildung (Medical Education Funding) durchlaufen alle Anträge auf Förderung unabhängiger medizinischer Bildungsmaßnahmen einen Genehmigungsprozess. Diesen verantworten unsere Funktionen Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Compliance. Der Prozess stellt sicher, dass für medizinische Bildungsprogramme gewährten Fördermittel unseren internen Leitlinien und Kriterien sowie geltenden Gesetzen und Branchenkodizes entsprechen.
Außerdem arbeiten wir mit Branchenverbänden zusammen, beispielsweise mit der Global Alliance for Medical Education (GAME) und der International Alliance for Continuing Medical Education (iPACME). Unser Unternehmen ist auch aktives Mitglied in den Arbeitsgruppen der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) und der Medical Affairs Professional Society (MAPS).
Transparente Berichterstattung
Je nach länderspezifischen Gesetzen und Regelungen veröffentlichen wir unsere finanziellen und nichtfinanziellen Zuwendungen an Stakeholder-Gruppen im Gesundheitswesen wie medizinisches Fachpersonal und Gesundheitsorganisationen. Dazu geben wir – sofern gesetzlich beziehungsweise regulatorisch vorgesehen – individuelle Empfängernamen und Adressen sowie den Zweck und den Betrag oder Wert der Zuwendung an. Vor der Veröffentlichung holen wir zudem alle notwendigen Einwilligungserklärungen laut den geltenden Datenschutzbestimmungen ein.
Neben einzelnen geldwerten Zuwendungen veröffentlichen wir außerdem pflichtgemäß die Gesamtausgaben für unsere Forschung und Entwicklung.
Neben den Angaben von Zuwendungen für medizinisches Fachpersonal und Gesundheitsorganisationen gewährleisten wir Transparenz über unsere freiwilligen unaufgeforderten Spenden an europäische Patientenorganisationen. Dazu veröffentlichen wir auf unserer Website jährlich einen detaillierten Bericht. Er enthält Angaben zu allen Beträgen, den empfangenden Personen und dem Zweck jeder geldwerten Zuwendung. So kommen wir auch der Selbstverpflichtung nach, die gemäß unserer EFPIA-Mitgliedschaft besteht.
Regelmäßige Mitarbeiterschulung
2023 führten wir unser Schulungsprogramm zur Einhaltung des Verhaltenskodex in Dilemmasituationen im Gesundheitswesen weiter. Das umfassende und interaktive Training zielt darauf ab, Bewusstsein und Verständnis der Teilnehmenden für entsprechende Dilemmas zu schärfen – wenn sie beispielsweise Zeuge eines möglichen Bestechungsversuchs werden. Das Schulungsprogramm wurde erfolgreich in allen Ländern etabliert, in denen unser Unternehmensbereich Healthcare tätig ist.
Ferner lassen wir Mitarbeitende, die für unsere Arzneimittel werben, regelmäßig zu den aktuellen Leit- und Richtlinien schulen. Das gilt für alle, die im Vertrieb, im Marketing und in Funktionen tätig sind, in denen sie direkt mit Gesundheitsdienstleistenden arbeiten. Die Schulungen führen wir entweder als Präsenz- oder als E-Learning-Kurse durch.
Neue Beschäftigte nehmen entsprechend ihren Rollen und Verantwortlichkeiten an einer Onboarding-Schulung teil, bei der es um die Prüfung und Genehmigung von Werbematerialien geht. Zudem kann das Personal, das für Arzneimittelwerbung zuständig ist, per Intranet auf die jeweiligen Richtlinien zugreifen.
Je nach Rollen und Verantwortlichkeiten schulen wir betroffene Beschäftigte in verpflichtenden E-Learning- und Vor-Ort-Seminaren zur Berichterstattung über geldwerte Zuwendungen: So sollen sie über unsere entsprechenden Richt- und Leitlinien sowie über wichtige Änderungen auf dem Laufenden bleiben.